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Auffrischimpfung ab dem 1. September im Kreisimpfzentrum möglich

Verfasst von am 27. August 2021

Göppingen, 27.08.2021In Baden-Württemberg werden ab dem 01. September Auffrischimpfungen für besonders vulnerable Gruppen möglich sein. Grundvoraussetzung hierfür ist ein Abstand von 6 Monaten zur vollimmunisierenden Impfung. 

Nach den Vorgaben des Landes betrifft der Beschluss „Menschen über 80 Jahren, Personen, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder dort leben, Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden sowie Personen mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche oder unter immunsuppressiver Therapie.“

Auch Personen, die ausschließlich Vektorviren-Impfstoffe von AstraZeneca bzw. die Einmalimpfung von Johnson & Johnson erhalten haben, können unabhängig von ihrem Alter oder einem anderen

medizinischen Grund, 6 Monate nach der vollimmunisierenden Impfung eine Auffrischimpfung bekommen.

Voraussetzung ist allerdings der Nachweis über die Erst- und Zweitimpfung in Form des gelben Impfausweises, des digitalen Impfnachweises oder eines Ersatzimpfnachweises, ein Lichtbildausweis sowie im Fall von Personen mit Immunschwäche oder unter immunsuppressiver Therapie ein entsprechendes ärztliches Attest, ärztliche Vorbefunde oder ein Arztbrief. 

Die Auffrischimpfung kann ab dem 01. September unter den genannten Voraussetzungen auch im Kreisimpfzentrum Göppingen erfolgen. Eine Terminvergabe ist dazu nicht notwendig. Bürginnen und Bürger können ohne Termin ans Impfzentrum kommen und zu den Betriebszeiten geimpft werden. Diese sind 10:30 Uhr – 13:30 Uhr & 14:00 Uhr – 17:00 Uhr. 

Besonders zu den Stoßzeiten können längere Warteschlangen entstehen, weshalb empfohlen wird, möglichst Zeiten um den „Feierabendverkehr“ und zum Impfstart zu umgehen.

(Quelle: Landratsamt Göppingen)