Gehölzschonzeit
Am 1. März beginnt die gesetzlich vorgeschriebene Gehölzschonzeit Die Gehölzschonzeit dauert an bis zum 30. September. In dieser „Sommerpause“ dürfen Bäume außerhalb des Waldes, außerhalb von Kurzumtriebsplantagen und außerhalb gärtnerisch genutzter Grundflächen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, andere Gehölze sowie Röhrichte nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Durch diese Maßnahme soll die im […]
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