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Verschärfung der Maßnahmen

Verfasst von am 12. März 2021

Strengere Corona-Maßnahmen treten im Landkreis Göppingen in Kraft

Göppingen, 12.03.2021 – Das Gesundheitsamt gibt bekannt, dass ab dem morgigen Samstag, 13.03.2021, die im Stufenplan der Corona-Verordnung des Landes festgelegten Maßnahmen nach Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner im Landkreis Göppingen gelten. Noch in der vergangenen Woche konnte das Gesundheitsamt das Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 50 überwiegend durch einzeln abgegrenzte Ausbruchsgeschehen erklären. Neben dem Erreichen der Inzidenz-Schwellenwerte, ist auch die Beurteilung der Infektionslage durch das Gesundheitsamt ausschlaggebend für die geltenden Maßnahmen nach der Corona-Verordnung. Die Sachlage änderte sich bereits zu Beginn dieser Woche. Die eingehenden Fälle traten in zunehmend diffusem Muster auf. Die Gefahr besteht, dass bei weiter steigenden Fallzahlen die Infektionsketten nicht mehr vollständig nachvollzogen werden können. 

Mit dem Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 50 im Landkreis und nach der erneuten Beurteilung der Lage durch das Gesundheitsamt, treten wieder strengere Corona-Regeln in Kraft. Die Coronaverordnung gibt vor, dass die Inzidenz und die Verteilung der Infektionen regelmäßig vom Gesundheitsamt geprüft werden muss. Beim Vorliegen der Überschreitung einer Inzidenzschwelle an drei aufeinanderfolgenden Tagen, muss die Feststellung öffentlich bekanntgemacht werden. Diese Bekanntmachung erfolgte am Donnerstag, 11.03.2021. Die verschärften Regelungen treten dann am übernächsten Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Daher werden für den Landkreis ab Samstag, 13.03.2021, die Maßnahmen nach Vorgabe des Stufenplans des Landes ab dem Erreichen einer Inzidenz von 50 gültig. Im Einzelhandel besteht zum Einkauf somit ausschließlich die Möglichkeit zur vorherigen Terminabsprache zwischen Kunden und Einzelhändlern, das sogenannte “Click & Meet”. Ebenso bezieht sich die Regelung der Terminabsprache auf Kulturangebote wie Museen, Galerien botanische oder zoologische Gärten. Details zu den geltenden Regelungen können der beigefügten Darstellung entnommen werden. 

2021-03-12 Schaubild Massnahmen der Pandemiebekämpfung

Aufgrund der zunehmenden Verbreitung der Coronavirus-Mutationen muss mit einem weiteren Anstieg der Fallzahlen und einem erneuten Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner im Landkreis Göppingen gerechnet werden. Nach dem Stufenplan des Landes treten dann weitere Beschränkungen ein, wie Kontaktverbote, die Schließung der körpernahen Dienstleistungen und weiter eingeschränkte Einkaufsmöglichkeiten im Einzelhandel (“Click & Collect”). Das Überschreiten der Inzidenzschwelle von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen wird dann durch das Gesundheitsamt bekanntgegeben. Weitere Verschärfungen treten auch hier zwei Tage nach der offiziellen Bekanntgabe in Kraft. Weitere Details zu den Vorgaben nach dem Überschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 100 pro 100.000 Einwohner können der Grafik (siehe Übersicht) entnommen werden.

 

(Quelle: Landratsamt Göppingen)