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Sauberkeit in Göppingen – Höhere Bußgelder drohen

Verfasst von am 30. März 2024

Die Bußgeldbehörde der Stadt Göppingen setzt künftig höhere Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten nach dem Bußgeldkatalog Umwelt des Landes Baden-Württemberg fest.

Tatsächlich findet man an vielen Stellen Müll wo er nicht hingehört. Entlang von Land- und Kreisstraßen, beliebt in Kurven, aber auch in der Stadt – auf dem Gehweg, neben der Sitzbank. Kaugummis und zersplitterte Glasflaschen säumen oft den Weg. Offenbar scheinen oft drei Schritte in Richtung Mülleimer zu weit, wohingegen der Weg für manche Person beim Abtransport des Hausmülls zum öffentlichen Behälter wieder bewältigt wird. Oft ist hier der Anreiz dadurch gegeben, die eigenen Müllgebühren zu minimieren.

Die Erste Bürgermeisterin der Stadt Göppingen, Almut Cobet, begrüßt diesen Schritt. „Ein sauberes Göppingen ist mir ein persönliches Anliegen. Es kann nicht sein, dass die Allgemeinheit darunter leidet, dass Einzelne ihre Erziehung über Bord werfen und den Müll einfach vor Ort entsorgen. Das muss härter bestraft werden, deswegen stehe ich voll und ganz hinter diesem Bußgeldkatalog.“ 

Wer seinen Hausmüll in einem öffentlichen Mülleimer entsorgt, zahlt künftig genau das gleiche Bußgeld wie Menschen die Ihre Kippe „davonschnippen“. Ebenfalls wird es teuer, wenn die Enkel beim gemeinsamen Spaziergang durch die Stadt das runtergefallene Brötchen der Currywurst an Tauben verfüttern. Wobei hier das Gewicht des Brötchens, oder die Anzahl maßgebend sein könnte. Nur wie stellt man dies im Nachhinein fest?

Das Thema Hundekot erhitzt ebenfalls die Gemüter; die einfache Regel: Kleiner Haufen, kleinerer Haufen Bußgeld; großer Haufen, noch mehr Bußgeld. Es liegen keine Informationen vor, welche Größenreferenz angewendet wird; zugegeben mag man es sich auch nicht so recht vorstellen.

Hier die Zahlen konkret:

Entsorgung von Kleinstabfällen: 

Wer Kleinstabfälle wie Zigarettenkippen, Kaugummis und Verpackungspapier nicht ordnungsgemäß entsorgt, sondern auf die Straße oder in den Gulli wirft, zahlt künftig für den Erstverstoß in der Regel mindestens 100 Euro. 

Entsorgung von Müll: 

Auch das Entsorgen von Hausmüll in öffentlichen Mülleimern ist nicht erlaubt und wird mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 100 Euro geahndet.  

Taubenfütterung:

Für das Füttern von Tauben, das gemäß der Polizeiverordnung der Stadt Göppingen verboten ist, liegt die Geldbuße künftig je nach Menge des ausgestreuten Futters bei mindestens 75 Euro. 

Hundekot: 

Ein Verstoß gegen die ordnungsgemäße Entfernung von Hundekot wird künftig mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro, abhängig von der Menge, geahndet.

 

(Quelle: Stadt Göppingen)