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Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen

Verfasst von am 12. November 2021

Novelliertes Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg erweitert die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen. Informationsveranstaltung zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen und Vorteilen der solaren Stromerzeugung.

Göppingen, 12.11.2021 – Anfang Oktober diesen Jahres ist die Novelle des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg in Kraft getreten und erweitert die Pflicht zur Installation von Solaranlagen. Ziel und Hintergrund dieser Pflicht besteht darin, mehr Strom aus erneuerbaren Energien zu erzeugen und diesen direkt vor Ort zu verbrauchen. Demnach besteht ab dem 1. Januar 2022 beim Neubau von Nichtwohngebäuden oder neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen die Pflicht zur Installation einer Photovoltaik(PV)-Anlage. Ab Mai 2022 wird diese Pflicht auf den Neubau von Wohngebäuden und ab 1.1.2023 auf grundlegende Dachsanierungen erweitert.

Im Rahmen einer neutralen, virtuellen und kostenfreien Informationsveranstaltung berichtet die Energieagentur Landkreis Göppingen gGmbH über die wesentlichen Änderungen der Novelle, die aktuellen Rahmenbedingungen im Bereich der Photovoltaik, sinnvolle Anlagendimensionierung, Investitions- und Betriebskosten sowie vieles mehr. „Für die erforderliche Energiewende ist es unabdingbar, den Zubau solarer Stromerzeugung weiter kraftvoll voranzutreiben. Die PV-Anlage ist aber nicht nur Pflicht, sondern auch eine große Chance für viele Besitzer*innen, mehr Unabhängigkeit zu erlangen und aktiv zum Klimaschutz beizutragen“, so Dominik Seck, Energieberater der Energieagentur Landkreis Göppingen. Eine PV-Anlage führt im Regelfall langfristig zu

Kosteneinsparungen, zunehmend kann der Solarstrom für die Ladung eines Elektro- Autos sowie die anteilige Versorgung einer Wärmepumpe genutzt werden.

Das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte „Photovoltaik-Netzwerk“ geht nach einer erfolgreichen ersten Phase nun in die zweite Runde. Im Rahmen dieser Initiative informiert und berät die Energieagentur auch zukünftig Privathaushalte, Handwerker*innen, Wohnungsbaugesellschaften, Unternehmen und Kommunen im Landkreis über die Vorteile der PV-Technologie. Ziel der Energieagentur ist es, die Hemmnisse beim PV-Zubau zu überwinden und somit den Ausbau Erneuerbarer Energien weiter voranzutreiben.

Die kostenfreie Informationsveranstaltung „Novelle des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg erweitert PV-Pflicht“ findet am 07.12.2021 von 19.00 – 20.00 Uhr für interessierte Bürger*innen des Landkreises Göppingen statt. Die Veranstaltung erfolgt auf virtuelle Weise. Wir bitten um eine Anmeldung bis zum 03.12.2021 per Mail bei der Energieagentur Landkreis Göppingen: E-Mail: energieagentur@lkgp.de.Rückfragen unter Tel.: 07161 65165-00.

Nach der Anmeldung werden weitere Informationen zum Ablauf der Veranstaltung sowie die Zugangsdaten, über die die Einwahl erfolgt, zugesandt. Ein PC/ Laptop oder ein mobiles Endgerät ist für die Teilnahme an der Veranstaltung ausreichend, es bedarf keiner Installation von Programmen.

(Quelle/Foto: Energieagentur Landkreis Göppingen)