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Nach Umzug Unterlagen Aufbewahren

Verfasst von am 12. November 2020

Nach einem Umzug ist es ratsam Unterlagen aufzubewahren

Eine Veränderung im Berufsleben, eine für die Lebenssituation passendere Bleibe wird gesucht, oder einfach mal in eine andere Stadt ziehen; ein Umzug kann viele Gründe haben. Allerdings kann die Freude über das neue Zuhause etwas getrübt werden, wenn aus einem vorigen Mietverhältnis noch Unklarheiten im Raum stehen. Daher rät der Mieterbund Esslingen-Göppingen die entsprechenden Unterlagen eine gewisse Zeit aufzubewahren. 

Auch nach dem Auszug aus der Wohnung sollten der alte Mietvertrag, die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen oder Zahlungsbelege, zum Beispiel für die Mietkaution, nicht einfach weggeworfen werden. Zwar gibt es nach Informationen des Deutschen Mieterbundes Esslingen-Göppingen keine gesetzlichen Bestimmungen oder Gerichtsentscheidungen, nach denen Mieter die Unterlagen zu ihrem Mietverhältnis über Monate oder Jahre aufbewahren müssen, sinnvoll ist dies aber auf jeden Fall.

 

Ansprüche aus dem Mietverhältnis, zum Beispiel auf Mietzahlungen oder Betriebskostennachzahlungen, verjähren nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist. Das bedeutet, wer Mitte 2020 auszieht, kann theoretisch bis Ende 2023 mit Vermieterforderungen konfrontiert werden. Da ist es wichtig, Mietvertrag, Betriebskostenabrechnungen, Mieterhöhungsschreiben oder den Briefwechsel zur Hand zu haben.

 

Auch Zahlungsbelege bzw. Kontoauszüge sollten längerfristig aufbewahrt werden. Bei einem Streit beispielsweise, ob überhaupt bzw. in welcher Höhe die Mietkaution bei Beginn des Mietverhältnisses gezahlt wurde, ist der Mieter beweispflichtig.

Dagegen dürfen Wohnungsübergabeprotokolle, Rechnungen über Malerarbeiten, Tapeten, Farben usw. eigentlich schon nach einem halben Jahr weggeworfen wer- den. Vermieteransprüche wegen unterlassener Renovierungsarbeiten oder Reparatu- ren verjähren nach 6 Monaten. Allerdings sollte man – so der Deutsche Mieterbund Esslingen-Göppingen – sicherheitshalber abwarten, bis der Vermieter die Mietkaution zurückgezahlt hat. Erst dann ist man wirklich sicher, dass der Vermieter keine Forderungen mehr stellen wird.

 

(Quelle: Deutscher Mieterbund Esslingen-Göppingen)