DROHENDE AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN FÜR NICHT-IMMUNISIERTE PERSONEN
Verfasst von fipsteam am 26. November 2021
Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Göppingen lag am Donnerstag, den 25.11.2021, mit 515,5 den ersten Tag über dem in § 17a CoronaVO genannten Schwellenwert von 500. Maßgeblich hierfür ist der vom Landesgesundheitsamt veröffentlichte Inzidenzwert. Diese Zahlen werden dem Gesundheitsamt immer am frühen Abend übermittelt. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass auch heute, am Freitag, den 26.11.2021 dieser Wert erreicht werden wird. Wird der Wert von 500 an zwei aufeinanderfolgenden Tagen während der Geltung der Maßnahmen der Alarmstufe II erreicht, hat das Landratsamt Göppingen – Gesundheitsamt – als zuständige Behörde gemäß § 17a Absatz 1 CoronaVO dies unverzüglich bekannt zu machen.
Diese Bekanntmachung erfolgt, das Erreichen des Schwellenwertes am Freitag, 26.11. vorausgesetzt, auf der Homepage des Landkreises Göppingen.
Damit gelten im Landkreis Göppingen ab dem Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung, also voraussichtlich ab Samstag, den 27.11.2021, die Regelungen der § 17a Absatz 2 und Absatz 3 CoronaVO.
Dies bedeutet zunächst, dass nicht-immunisierten Kundinnen und Kunden der Zutritt zu Betrieben des Einzelhandels und zu Märkten, mit Ausnahme von Betrieben und Märkten der Grundversorgung, nicht gestattet ist. Abholangebote und Lieferdienste einschließlich solcher des Online-Handels sind für nicht-immunisierte Kundinnen und Kunden jedoch ohne Einschränkung zulässig.
Ferner ist nicht-immunisierten Personen der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen eines in § 17a Absatz 3 CoronaVO aufgezählten triftigen Grundes gestattet.
Eine Übersicht über die derzeit geltenden Regelungen ist zudem unter https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf verfügbar.
Mit Blick auf die derzeitige Inzidenz weist das Gesundheitsamt erneut darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger mit Blick auf das derzeit präsente infektiologische Risiko den Infektionsschutz und die AHA+L-Regeln weiterhin beachten müssen, um ein weiteres Ansteigen der Fallzahlen und eine damit verbundene weitere Belastung der Kliniken möglichst zu verhindern.
Zudem müssen weiterhin alle Anstrengungen unternommen werden, um noch mehr Menschen von der Wichtigkeit der Corona-Schutzimpfung zu überzeugen. Bezüglich der geplanten Ausweitung der Impfangebote wird der Landkreis in einer separaten Pressemitteilung zeitnah Informationen bereitstellen.
(Quelle: Landratsamt Göppingen)