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Beratung und Unterstützung bei Unterhaltsfragen

Verfasst von am 22. Februar 2022

Beratung und Unterstützung rund um das Thema Kindesunterhalt wird im Sachgebiet Beistandschaften beim Jugendamt des Landratsamts Esslingen für Eltern und junge Menschen ab 18 Jahren angeboten. Das Angebot ist kostenfrei.

 

Eltern sind ihren Kindern gegenüber grundsätzlich zu Unterhalt verpflichtet. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein eheliches oder nichteheliches Kind handelt oder ob alleinige oder gemeinsame elterliche Sorge vorliegt. Für Alleinerziehende besteht für den betreuenden Elternteil die Möglichkeit, beim Jugendamt eine sogenannte Beistandschaft einrichten zu lassen. Der Begriff Beistandschaft bezeichnet eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung für Kinder und Jugendliche. Dabei handelt es sich um ein kostenfreies Angebot des Jugendamts, insbesondere alleinerziehende Elternteile bei der Feststellung der Vaterschaft des Kindes und der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des Kindes zu unterstützen.

Das Jugendamt als Beistand kann das Kind auch in erforderlichen Unterhaltsverfahren vor Gericht rechtlich vertreten und den betroffenen Elternteil damit entlasten. Die Beistandschaft endet spätenstens mit der Volljährigkeit des Kindes. Über das 18. Lebensjahr hinaus können sich die jungen Volljährigen selbst beim Jugendamt hinsichtlich des Unterhaltsanspruchs beraten und diesen auch berechnen lassen. Diese Beratungsmöglichkeit besteht bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

Weitere Information:

Weitere Information beim Jugendamt des Landratsamts Esslingen unter Telefon 0711 3902 48323 oder per E-Mail jugendamt@LRA-ES.de. Sprechzeiten sind

Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Montag bis Mittwoch von 13.30 bis 15 Uhr und Donnerstag von 13.30 bis 18 Uhr nach Terminvereinbarung.

(Quelle: Landratsamt Esslingen)