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AWB-Umfrage: Neue Restmülltonnen ab dem Jahr 2022

Verfasst von am 4. März 2021

Ab dem 6. März werden Umfrageschreiben zur gewünschten Tonnengröße versandt

Zum 01.01.2022 wird im Landkreis Göppingen ein neues Sammel- und Gebührensystem eingeführt, bei dem die Höhe der Abfallgebühr maßgeblich durch das Trennverhalten der Bürgerinnen und Bürger beeinflusst wird. Eine wesentliche Änderung ist, dass alle Haushalte und Arbeitsstätten eine neue Restmülltonne mit einem elektronischen Chip vom Abfallwirtschaftsbetrieb kostenlos gestellt bekommen.

Aus diesem Grund verschickt der AWB ab dem 6. März 2021 an alle Haushalte und Arbeitsstätten mit eigenen Mülltonnen ein Umfrageschreiben, in dem die künftige Tonnengröße erfragt wird. Neben der 120-Liter- und der 240-Liter-Restmülltonne gibt es künftig auch die kleinere 60-Liter-Tonne. Alle Adressaten bekommen in dem Schreiben die jeweils nächst kleinere Tonne vorgeschlagen. Nur wer eine Änderung wünscht, muss dies dem AWB entweder online über www.myawb.de oder mit dem beigefügten Antwortschreiben bis zum 9. April 2021 mitteilen.

Bei der Wahl der Tonnengröße sollte berücksichtigt werden, dass sich heute der Inhalt der schwarzen Tonnen immer noch aus bis zu zwei Dritteln Bioabfall und anderen Wertstoffen zusammensetzt, die darin nichts verloren haben. Als Faustformel gilt, dass beim Hausmüll das wöchentliche Pro-Kopf-Aufkommen bei lediglich sechs bis neun Litern pro Woche liegt. Bei einem Ein-Personen-Haushalt ist dieser Wert nur geringfügig höher.

Berücksichtigt werden sollte daher, dass die Gebühren bei gleichbleibender Tonnengröße und unveränderter Leerungsanzahl gegenüber den Vorjahren erheblich steigen werden. Die Abfallgebühren bestehen zwar weiterhin aus der personenabhängigen Jahresgebühr und der Leerungsgebühr. Neu ist ab 2022 jedoch, dass die Höhe der Leerungsgebühr davon abhängt, wie oft die Restmülltonne tatsächlich zur Entleerung bereitgestellt wird. Allerdings werden mindestens 10 Leerungen pro Jahr berechnet. Das Sammelfahrzeug kommt weiterhin 14-täglich vorbei. Die Tonne sollte nur noch dann zur Leerung bereitgestellt werden, wenn sie mit Restmüll wirklich voll ist. Damit gelingt es, die Leerungsgebühr so gering wie möglich zu halten.

(Quelle: Abfallwirtschaftsbetrieb Göppingen)