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ALB FILS KLINIKEN setzen gesetzliche Vorgabe für Besucher an Krankenhäusern um

Verfasst von am 18. Dezember 2020

Nur noch mit FFP2-Maske

Bereits seit Ende Oktober besteht in den Häusern der ALB FILS KLINIKEN, der Klinik am Eichert in Göppingen und der Helfenstein Klinik in Geislingen, ein grundsätzlicher Besuchsstopp. Ausnahmen gibt es nur in wenigen Fällen. So können etwa Intensivpatienten, Palliativpatienten oder Kinder und Jugendliche weiterhin von maximal einer Person pro Tag besucht werden. Für diesen Besucherkreis ist nun aber eine weitere Auflage hinzugekommen: „Ab sofort ist der Zutritt in unsere Häuser für die Besucher unserer stationär behandelten Patienten nur noch mit FFP2-Maske möglich“, sagt der Kaufmännische Geschäftsführer der ALB FILS KLINIKEN, Wolfgang Schmid, und ergänzt: „Wir folgen damit der Vorgabe des Landes zur Umsetzung des harten Lockdowns.“ Gesetzliche Basis ist die „Zweite Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung“ vom 15.12.2020.

Besucher werden daher ab sofort gebeten, eine eigene FFP2-Maske mitbringen. Alternativ kann eine solche Maske aber auch an den ALB FILS KLINIKEN erworben werden. Es wird dafür ein Unkostenbeitrag von 3 Euro erhoben.

Die neue Auflage gilt nicht für Begleitpersonen, die beispielsweise ambulante Notfallpatienten in die Zentrale Notaufnahme bringen. Aber auch eine solche Begleitung ist nur noch in medizinisch begründeten Einzelfällen, etwa bei behinderten oder dementen Patienten, möglich. „Wir bitten für diese weitere Auflage um Verständnis. Sie ist leider unumgänglich, um unsere Mitarbeiter und unsere Patienten so weit wie möglich vor einer Infektion zu schützen“, so Wolfgang Schmid.

(Quelle/Foto: ALB FILS KLINIKEN)