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Achtung beim Betrieb von Heizöltanks in Überschwemmungsgebieten

Verfasst von am 23. März 2022

Fristen für hochwassersichere Nachrüstung beachten

Der Wiederaufbau nach dem verheerenden Hochwasser in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen dauert an. Es zeigt sich, dass Heizöltanks bei Überschwem- mungen oder Starkregen zu einer Gefahr für Umwelt und Gebäude werden können. Darum möchte das Landratsamt Esslingen auf Regeln und Fristen für den Betrieb von Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten aufmerksam machen.

Wird der Keller überflutet, können Heizöltanks durch den Druck des Wassers beschädigt werden, aufschwimmen oder umkippen. Da Heizöl leichter ist als Wasser, kann es durch eindringendes Wasser aus dem Tank gedrückt werden. Rohrleitungen können abgerissen werden. Ausgetretenes Heizöl breitet sich auf Wasserflächen schnell aus und kann große Flächen verschmutzen. Wegen dieser Gefahren gelten für den Betrieb von Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten besondere gesetzliche Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Ob sich der eigene Heizöltank in einem Überschwemmungs- oder Risikogebiet befindet, kann man auf den vom Land veröffentlichten Hochwassergefahrenkarten im interaktiven Dienst „Umwelt-Daten und -Karten Online“ (UDO) unter Umwelt-Daten und -Karten Online (UDO) (baden-wuerttemberg.de) (Themenbereich Wasser/ Hochwasser/ Hochwassergefahrenkarten/ Überflutungsflächen) nachschauen.

Fristen für hochwassersichere Nachrüstung

So ist in den „festgesetzten Überschwemmungsgebieten“, die statistisch einmal in hundert Jahren überflutet werden, bereits seit Anfang 2018 der Bau neuer Ölheizungen verboten und bestehende Anlagen müssen bis 5. Januar 2023 hochwassersicher nachgerüstet werden. Wird die Anlage in der Zwischenzeit wesentlich verändert, muss die Hochwassersicherheit sofort hergestellt werden.

Steht die Heizölverbraucheranlage in einem „Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten“, also in Gebieten, die nur bei sehr seltenen Extremhoch- wassern betroffen sind, ist die Nachrüstung bis zum Jahr 2033 erforderlich. Wird eine neue Anlage gebaut oder eine bestehende wesentlich verändert, muss sofort für die notwendige Hochwassersicherheit gesorgt werden.

Maßgeblich für die Hochwassersicherheit der Tankanlage ist der relevante Hochwasserstand auf dem Grundstück bzw. am Gebäude. Es gibt verschiedene Optionen: das Aufstellen des Tanks oberhalb des relevanten Hochwasserstandes, bauliche Maßnahmen, die das Wasser von der Tankanlage fernhalten oder den Einbau zugelassener Heizöltanks mit vorschriftsmäßiger Sicherung gegen Aufschwimmen.

Anzeigepflicht

Jeder Neubau oder wesentliche Umbau der Anlage in Überschwemmungsgebieten ist beim Landratsamt anzeigepflichtig. Dazu gehört auch die hochwassersichere Nachrüstung. Wird die fristgerechte Nachrüstung nicht beachtet, kann dies im Schadensfall schwerwiegende finanzielle Folgen haben, da eventuell der Versicherungsschutz erlischt und/oder ein Bußgeld zu zahlen ist. Wer eine Heizölverbraucheranlage betreibt, ist verpflichtet, sich über die jeweils aktuellen Anforderungen zu informieren.

Vorkehrungen für Hochwasser durch Starkregenereignisse treffen

Auch außerhalb von Überschwemmungs- und Risikogebieten kann es durch Starkregenereignissen zu einem Hochwasser kommen. Um Schäden zu verhindern, ist es wichtig, zu prüfen, ob man hiervon betroffen sein kann um dann entsprechende Schutzvorkehrungen zu treffen. Einige Städte und Gemeinden im Landkreis haben entsprechende Starkregengefahrenkarten, auf welchen gefährdete Gebiete ausgewiesen sind. Die gesetzlichen Regelungen zum Betrieb von Heizölverbrauchsanlagen gelten zwar nicht für Überflutungsflächen, die in Starkregenkarten dargestellt sind. Allerdings sind aufgrund einer allgemeinen Sorgfaltspflicht und zur Schadens- vorsorge entsprechende Sicherungsmaßnahmen auch hier sinnvoll. Informationen zur Eigenvorsorge bei Hochwasser und Starkregenereignissen gibt es unter www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/buergerinnen-und-buerger-vor-dem-hoch-wasser.

Weitere Infos

Fragen zur hochwassersicheren Nachrüstung beantworten lokale Fachbetriebe und Sachverständige für die Überprüfung von Heizölverbraucheranlagen nach der AwSV; Amt für Umweltschutz im Landratsamt Esslingen, Telefon 0711 3902-42423.

(Quelle: Landratsamt Esslingen)