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90 Prozent aller Mietverträge mit unwirksamen Klauseln

Verfasst von am 22. Februar 2021

90 Prozent aller in Deutschland abgeschlossenen Mietverträge enthalten nach Schätzungen des Deutschen Mieterbundes Esslingen-Göppingen unwirksame Vertragsklauseln.

In mehr als 19 Millionen Mietverträgen sind somit Regelungen und Klauseln vereinbart, die eindeutig gegen das Gesetz verstoßen oder die nach der Rechtsprechung der Gerichte Mieter übermäßig benachtei- ligen und deshalb unwirksam sind.

Unwirksam sind insbesondere oft Vereinbarungen in Mietverträgen zu Schönheitsreparaturen und Renovierungen. Daneben sind viele Mietvertragsangaben zur Wohnungsgröße falsch, sind Fragen der Tierhaltung, der Kündigungsfristen oder der Mieterrechte unwirksam geregelt. Unwirksame Vertragsklauseln findet man nicht nur in „selbst gestrickten“ Mietverträgen von Ein- zelvermietern. Auch bzw. insbesondere in Formularmietverträgen von Maklern, Hauseigentü- mervereinen oder Wohnungsunternehmen sind viele unwirksame Regelungen festgeschrieben. Das gilt auch dann, wenn sich diese Verträge „Mustermietvertrag“ oder „Einheitsmietvertrag“ nennen.

Ist eine Vertragsklausel unwirksam, tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung, zum Beispiel die des Bürgerlichen Gesetzbuches. Bevor Mieter einen Mietvertrag unterschreiben, sollten sie sich bei Ihrem örtlichen Mieterverein beraten lassen, ob die Vereinbarungen wirksam sind oder nicht. Spätestens aber, wenn der Vermieter Rechte aus dem Vertrag ableitet, muss der Vertrag ge- prüft werden, empfiehlt der Deutsche Mieterbund Esslingen-Göppingen. Ein Mietvertragsformu- lar des Deutschen Mieterbundes sowie eine Hausordnung und ein Übergabeprotokoll können kostenlos im Internet unter www.mieterbund.de heruntergeladen werden.

(Quelle: Deutscher Mieterbund Esslingen-Göppingen)